Ausgleichstaxe für das Jahr 2018

dafür

11.01.2018

Österreich hat sich mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet, die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung auch im Arbeitsmarkt zu fördern. Um die Integration beeinträchtigter Menschen in den Arbeitsmarkt voranzutreiben, wurde der sogenannte Ausgleichstaxfonds geschaffen.

 

Beschäftigt ein Unternehmen 25 oder mehr Mitarbeiter*innen ist es verpflichtet, auf jeweils 25 Beschäftigte einen begünstigten Behinderten bzw. eine begünstigte Behinderte einzustellen. Wird diese Beschäftigungspflicht nicht erfüllt, wird dem Dienstgeber oder der Dienstgeberin vom Sozialministeriumservice für das jeweils abgelaufene Kalenderjahr die Ausgleichstaxe vorgeschrieben.

 

Die Höhe der Ausgleichstaxe 2018 pro Monat beträgt:

 

Ab 25 DienstnehmerInnen EUR 257,00

Ab 100 DienstnehmerInnen EUR 361,00

Ab 400 DienstnehmerInnen EUR 383,00

 

Die Ausgleichstaxe wird pro Monat und pro nicht besetzter Pflichtstelle vorgeschrieben (eine Pflichtstelle gerechnet auf 25 Angestellte, d.h. bei 75 Angestellten wären 3 Pflichtstellen zu besetzen).

 

Die Mittel des Ausgleichstaxfonds werden zweckgebunden verwendet. Das bedeutet, dass Förderungen für Menschen mit Behinderungen und deren Arbeitgeber*innen zur beruflichen und sozialen Rehabilitation und Integration gewährt werden.

 

Die Ausgleichstaxe ist nicht als Strafe zu verstehen. Diese Mittel sollen den Mehraufwand ausgleichen, den Betriebe, die Menschen mit Behinderungen beschäftigen, gegenüber jenen Firmen haben, die dies nicht tun.

 

Aus dem Ausgleichstaxfonds werden unter anderem die Integrativen Betriebe, Einzelförderungen (z.B. Lohnkostenzuschüsse oder Ausbildungsbeihilfen) sowie verschiedene Dienstleistungsangebote gefördert.

 

Sollten Sie Fragen zum Thema Ausgleichstaxe oder Förderungen haben steht Ihnen das dafür  Unternehmensservice gerne beratend zur Seite.

 

 

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