Die Bezahlung richtet sich nach dem Kollektivvertrag des Vorarlberger Sozial- und Gesundheitswesens (VSG-KV) und ist je nach Position in die Gehaltsgruppe 7 oder 8 eingereiht. Vordienstzeiten werden bei der Berechnung der Gehaltsstufe berücksichtigt. Neben einer betrieblichen Pensionsvorsorge gibt es auch eine Sabbaticalregelung.
Weitere Benefits von dafür sind: