Hier erklären wir schwierige Wörter
Alterspension:
Wenn man arbeitet, muss man monatlich vom Gehalt einen bestimmten Geldbetrag für die Pension einzahlen.
Wenn man lange genug gearbeitet hat, dann bekommt man eine Pension, die Alterspension.
Das ist ein Geldbetrag, den man regelmäßig bekommt.
AMS ist die Abkürzung für Arbeitsmarktservice:
Das AMS macht Arbeitsvermittlung. Wenn man keine Arbeit hat aber eine sucht, dann geht man zum AMS.
Wenn man arbeitslos ist, zahlt das AMS das Arbeitslosengeld aus. Man ist dann über das AMS krankenversichert, unfallversichert und pensionsversichert.
Antrag:
Einen Antrag stellt man bei einem Amt, wenn man eine Leistung in Anspruch nehmen möchte. Zum Antrag gehört ein Blatt, das man ausfüllen muss.
Außerdem braucht man noch Unterlagen. Man kann zum Beispiel einen Antrag auf Arbeitslosengeld stellen. Dazu muss man dann ein Blatt ausfüllen und verschiedene Unterlagen mitbringen.
Arbeitslosenversicherung / arbeitslosenversichert:
Wenn man eine bezahlte Arbeit hat und sozialversichert ist, dann zahlt man auch Arbeitslosenversicherung. Wenn man lange genug gearbeitet hat, aber seine Arbeit verliert und noch keine neue gefunden hat, bekommt man Arbeitslosengeld.
Arbeitsmarktservice:
Das AMS macht Arbeitsvermittlung. Wenn man keine Arbeit hat aber eine sucht,dann geht man zum AMS.
Wenn man arbeitslos ist, zahlt das AMS das Arbeitslosengeld aus.
Man ist dann über das AMS krankenversichert, unfallversichert und pensionsversichert.
BASB ist die Abkürzung für
"Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen": Man sagt auch "Bundessozialamt".
Das Bundessozialamt ist ein Amt für Menschen mit Behinderung. Beim Bundessozialamt gibt es viele Förderungen und Hilfen, damit Menschen mit Behinderungen arbeiten können.
Es gibt in jedem Land ein BASB.
Befund:
Wenn ein Mensch zum Arzt geht,und dort untersucht wird, dann schreibt der Arzt alle Ergebnisse der Untersuchung in einem Bericht zusammen.
Diesen Bericht nennt man dann Befund.
Behindertenausschuss:
Der Behindertenausschuss besteht aus verschiedenen Personen. Diese Personen entscheiden ob ein Mensch, der einen geschützten Arbeitsplatz hat, gekündigt werden darf.
Jede Landesstelle des Bundessozialamtes hat einen eigenen Behindertenausschuss.
Behindertengesetz:
Das Behindertengesetz ist ein Gesetz über Hilfeleistungen für Menschen mit Behinderungen. Menschen mit Behinderung haben spezielle Bedürfnisse.
Sie brauchen zum Beispiel bei der Arbeit und beim Wohnen Unterstützung. Manche brauchen wegen ihrer Behinderung Therapien oder ein Taxi um zur Arbeit zu kommen. Das alles kostet sehr viel Geld.
Deshalb wurde das Behindertengesetz gemacht. Im Gesetz stehen alle Leistungen, auf die Menschen mit Behinderung ein Recht haben.
Es gibt dieses Gesetz, damit Menschen mit Behinderung so leben können,wie andere Menschen auch.
Beitragsmonate:
In dieser Zeit hat man Geld in die Pensionsversicherung einbezahlt.
So bekommt man Beitragszeiten, die man braucht, damit man später einmal eine Pension bekommt.
Berufsunfähigkeitspension (BU):
Wenn eine Person nicht mehr arbeiten kann, weil sie krank wird, kann die Person bei der Pensionsversicherungsanstalt (PV) um BU ansuchen.
Die BU ist ein Geldbetrag, den man regelmäßig von der PV bekommt, solange man nicht arbeiten kann.
Bescheid:
Einen Bescheid erhält man von einem Amt. In einem Bescheid wird über etwas entschieden.
Zum Beispiel:
Wenn Sie zum Personenkreis der begünstigt Behinderten gehören wollen, müssen Sie einen Antrag an das Bundessozialamt stellen.Sie erhalten dann einen Bescheid in dem entschieden wird ob Sie zum Personenkreis
der begünstigt Behinderten gehören oder nicht.
Bezirkshauptmannschaft:
Die Abkürzung ist BH:
Die BH ist zuständig für alle Gemeinden in einem Bezirk. Zum Beispiel ist die BH Bregenz für alle Gemeinden im Bezirk Bregenz zuständig.
Die BH ist zuständig für Reisepässe und Führerscheine. Auch der Amtsarzt, der Menschen mit Lernschwierigkeiten oder Behinderung untersucht, ist von der BH.
Bruttobetrag:
Der Bruttobetrag ist das Geld, das Sie für Ihre Arbeit bezahlt bekommen. Von diesem Betrag sind aber die Sozialversicherung und die Lohnsteuer noch nicht abgezogen. Auf Ihr Konto wird der Nettobetrag
überwiesen. Bei diesem Betrag ist schon alles abgezogen.
Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz (BMSGK):
Das BMSGK ist eine Abteilung der Bundesregierung und für folgende Bereiche zuständig: Pflegevorsorge, Behinderung, Jugend, Familie und Konsumentenschutz.
Der Konsumentenschutz achtet auf die Rechte der Käufer (Konsumenten).
Bundessozialamt:
"Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen": Man sagt auch "Bundessozialamt".
Das Bundessozialamt ist ein Amt für Menschen mit Behinderung. Beim Bundessozialamt gibt es viele Förderungen und Hilfen, damit Menschen mit Behinderungen arbeiten können.
Es gibt in jedem Land ein BASB.
Einkommensnachweis:
Der Arbeitgeber bestätigt, wie viel Sie verdienen. Das ist ein Nachweis, wie viel Geld Sie für Ihre Arbeit bekommen. So ein Nachweis kann z.B. ein Lohnzettel sein.
erwerbslos:
Wenn ich meine Arbeit verliere, dann bin ich erwerbslos. Man sagt auch arbeitslos dazu.
Wenn ich kein Geld verdienen kann, weil ich krank bin oder weil ich einen Unfall hatte, dann bin ich erwerbsunfähig.
EWR-Staatsbürgerin / EWR-Staatsbürger:
EWR heißt Europäischer Wirtschaftsraum.
Sehr viele europäische Staaten zählen dazu, aber nicht alle. EWR-Staatsbürgerinnen und EWR-Staatsbürger sind Personen, die ihren Hauptwohnsitz in einem dieser europäischen Staaten haben.
finanzielle Zuschüsse:
Ein finanzieller Zuschuss ist eine Hilfe in Form von Geld.
Förderung:
Förderung heißt Unterstützung oder Hilfe.
Wenn zum Beispiel ein Arbeitgeber einen Menschen mit Lernbeeinträchtigung oder Behinderung einstellt, dann bekommt er vom Land oder vom Bundessozialamt etwas Geld dafür.
Das ist dann eine finanzielle Förderung.
Geringfügigkeitsgrenze:
Das ist eine Grenze die vorgibt, wie viel man monatlich höchstens verdienen darf, damit man verschiedene Beihilfen nicht verliert.
Ein Beispiel:
Damit man die Familienbeihilfe nicht verliert, darf man im Monat höchstens 333,16 EURO verdienen.
GKK:
ist die Abkürzung für Gebietskrankenkasse.
Hauptwohnsitz:
Die Abkürzung ist HWS.
Der HWS ist der Ort, wo ich gemeldet bin und wohne. Man muss einen HWS haben. Man darf einen Zweitwohnsitz haben. Man meldet den Hauptwohnsitz auf dem Gemeindeamt oder auf dem Meldeamt der BH an.
Für die Anmeldung brauchen Sie einen Meldezettel.
Krankenkasse:
Die Krankenkasse verwaltet das Geld der Krankenversicherung.
Wenn man krankenversichert ist, wird einem zum Beispiel die Arztrechnung von der Krankenkasse bezahlt.
Es gibt verschiedene Krankenkassen, zum Beispiel die Vorarlberger Gebietskrankenkasse (VGKK)
Krankenversicherung / krankenversichert:
Man zahlt einen Beitrag in die Krankenkasse ein.
Wenn man krank ist, werden zum Beispiel der Arzt, Krankenhausaufenthalte oder Therapien bezahlt. Wenn man nicht krankenversichert ist, muss man diese Leistungen selbst bezahlen.
Das ist sehr teuer.
Lebensunterhalt:
Zum Lebensunterhalt gehört all das, was man im alltäglichen Leben braucht.
Dazu gehören zum Beispiel die Unterkunft, die Kleidung, die Nahrung, ...
Leistungen:
Wenn man von einem Amt etwas bekommt, ist das eine Leistung. Sehr oft sind das Geldleistungen, zum Beispiel Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe.
Es gibt aber auch andere Formen von Leistungen. Zum Beispiel ist die Unterstützung der Arbeitsassistenz bei der Arbeitssuche auch eine Leistung.
Lohnsteuer:
Die Lohnsteuer ist ein Geldbetrag, der vom Gehalt abgezogen wird. Eine Steuer ist eine Abgabe, die man an den Staat zahlt.
Mitversicherung:
Wenn der Vater, die Mutter oder beide versichert sind, sind die Kinder mitversichert.
Diese Mitversicherung geht aber nur unter bestimmten Voraussetzungen. Wenn man zum Beispiel noch in einer Ausbildung ist oder erwerbsunfähig ist.
Pflegegeld:
Wer Pflege braucht, bekommt einen gewissen Betrag, damit man sich die Pflege, die man braucht, leisten kann.
Das Pflegegeld wird von verschiedenen Stellen ausbezahlt. Pflegegeld wird zum Beispiel von der PV oder vom Land Vorarlberg bezahlt.
Pension:
Es gibt verschiedene Pensionen. Es gibt zum Beispiel Alterspension, Waisenpension und Berufsunfähigkeitspension.
Eine Pension ist ein Geldbetrag, den man regelmäßig bekommt.
Pensionsversicherung / pensionsversichert:
bedeutet, dass Sie im Pensionsalter eine eigene Pension bekommen.
Dafür brauchen Sie 15 Versicherungsjahre.Das heißt, dass Sie insgesamt 15 Jahre gearbeitet und Sozialversicherung bezahlt haben müssen.
PV:
ist die Abkürzung für Pensionsversicherungsanstalt:
Sie ist zuständig für Pensionen, für die Gesundheitsvorsorge und für die Wiederherstellung der Gesundheit und Arbeitsfähigkeit.
Qualifizierung:
Wenn ich an einer Qualifizierung teilnehme, heißt das, dass ich mich beruflich weiterbilde.
richtiges Gehalt:
Unter Gehalt versteht man das Geld, das Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer monatlich für ihre Arbeit erhalten.
Wenn man Taschengeld bekommt, ist das kein richtiges Gehalt.
Selbstversicherung:
Wenn ich keinen Job mehr habe, bin ich nicht mehr krankenversichert.
Ich kann mich dann zum Beispiel bei der Gebietskrankenkasse selbst versichern.
Die Voraussetzung dafür ist, dass mein Hauptwohnsitz im Österreich ist.
Sozialhilfe:
Die Sozialhilfe unterstützt Menschen, die in einer Notlage sind.
Das sind Menschen, die aus eigenen Kräften nicht mehr für den Lebensunterhalt sorgen können und die niemanden sonst haben. Sie werden finanziell unterstützt.
Sozialhilfe beantragt man auf der Bezirkshauptmannschaft. Die Sozialhilfe wird vom Land Vorarlberg bezahlt.
Sozialhilfeträger:
ist die Stelle, die die Sozialhilfe bezahlt.
In Vorarlberg kommt die Sozialhilfe vom Land Vorarlberg.
Sozialversicherung / sozialversichert:
Die Abkürzung ist SV.
Die SV ist eine Pflichtversicherung.
Zur SV gehören Unfallversicherung, Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Pensionsversicherung.
Staatsbürgerschaftsnachweis:
Das ist ein Dokument in dem steht, zu welchem Staat man gehört.
Steuerlicher Vorteil:
Es kann sein, dass ein Mensch mit Lernbeeinträchtigung oder Behinderung mehr Ausgaben hat als ein Mensch ohne Behinderung.
Zum Beispiel weil sie oder er teure Medikamente oder eine besondere Therapie braucht. Darum muss ein Mensch mit Lernbeeinträchtigung oder Behinderung etwas weniger Steuern zahlen als ein Mensch ohne Behinderung.
Man kann beim Finanzamt nachfragen, was für Vorteile ein Mensch mit Behinderung genau hat.
Unfallversicherung, unfallversichert:
Unfallversicherung, unfallversichert bedeutet, dass ich zum Beispiel versichert bin, wenn mir in der Arbeit oder am Weg zur Arbeit etwas passiert.
Versicherung:
Eine Versicherung ist eine Vorsorge.
Man bezahlt regelmäßig einen Beitrag. Wenn man es braucht, bekommt man dann eine Leistung.
Es gibt verschiedene Versicherungen.
Zum Beispiel Krankenversicherung: Man zahlt immer einen Beitrag. Wenn man krank ist, bekommt man Medikamente, Therapien, Kuraufenthalte und vieles mehr bezahlt.
Versicherungsjahre:
Zu den Versicherungszeiten zählen Beitragszeiten und Ersatzzeiten.
In den Beitragszeiten zahlt man Geld in die Pensionsversicherung ein.
Ersatzzeiten sind zum Beispiel die Karenz oder wenn man arbeitslos ist. In den Ersatzzeiten bezahlt man keine Versicherungsbeiträge. Die Ersatzzeiten werden aber trotzdem für die Pension angerechnet.
Waisenpension:
Ein Elternteil, der Anspruch auf Alterspension hat, stirbt. Das Kind bekommt dann einen Teil dieser Pension.
Dieser Teil heißt Waisenpension.
